AGB der Fahrschule Blumer
Allgemeine Bedingungen:
Der Vertrag tritt bei Anmeldung in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Durch die Anmeldung werden die AGB der Fahrschule Blumer akzeptiert, jegliche Anmeldungen zu Fahrlektionen und Kursen sind verbindlich.
Die Fahrschule BLUMER verpflichtet sich eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Beim Besuch von Fahrlektionen, sowie der Führerprüfung muss ein amtlicher Identitätsnachweis, ein gültiger Führerausweis oder Lernfahrausweis für die entsprechende Kategorie mitgeführt werden. Falls die Schülerin oder der Schüler ihn nicht dabeihat, kann die Schulung nicht durchgeführt werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Schülerin bzw. des Schülers. Bei einem Entzug des Führer- oder Lernfahrausweis muss die Fahrschule BLUMER umgehend informiert werden. Muss dadurch eine Buchung ausserhalb der Frist storniert werden, gehen die Kosten zu Lasten der Schülerin bzw. des Schülers.
Beim Besuch eines Nothelferkurses muss ein amtlicher Identitätsnachweis, beim Verkehrskundeunterricht zusätzlich ein gültiger Lernfahrausweis mitgeführt werden.
Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für interne Zwecke bei der Fahrschule BLUMER verwendet. Es werden keine Personendaten an Dritte weitergegeben.
Gewährleistung:
Die Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer sowie Praktikanten der Fahrschule BLUMER sind im Besitz der Fahrlehrerbewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und werden die Fahrausbildung sowie Kurse gemäss den neusten didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fahrzeuge:
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Lektionsinhalt bei Fahrlektionen:
Eine Fahrlektion (auch Fahrstunde genannt) besteht aus: Begrüssung, Inbetriebnahme des Fahrzeuges, Einstellen von Sitz und Spiegeln, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung, Abrechnen und eventuell neuer Terminvereinbarung.
Versicherung bei Fahrlektionen:
Die Fahrzeuge sind bei allen gebuchten Fahrlektionen versichert. Den Selbstbehalt übernimmt die Fahrschule BLUMER. Bei Anzeichen von Grobfahrlässigkeit behält sich die Fahrschule BLUMER das Recht auf Regréss vor.
Fristen zur Abmeldung von Fahrlektionen:
Eine Fahrlektion kann via Schülerzugang bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Spätere Stornierungen gehen zu Lasten der Fahrschülerin bzw. des Fahrschülers.
Zu spätes Erscheinen der Fahrschülerin bzw. des Fahrschülers gehen zu Lasten der Dauer der Fahrlektion. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Rückerstattung abgebrochen werden.
Sofern eine gebuchte Fahrlektion aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht wahrgenommen werden kann, ist eine unverzügliche Meldung nach Eintritt der Erkrankung / des Unfalles an den jeweiligen Fahrlehrer, die jeweilige Fahrlehrerin erforderlich. Es muss innert 7 Tagen ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorgelegt werden, ansonsten wird die Fahrlektion verrechnet.
Kursanmeldung:
Kursanmeldungen werden nur online entgegengenommen und werden per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung enthält alle notwendigen Informationen zur Teilnahme am Kurs. Die Anmeldung ist verbindlich.
Kurssprache:
Die Kurssprache ist Deutsch. TeilnehmerInnen, die aufgrund fehlender Sprachkenntnisse dem Kursablauf nicht folgen können, bzw. das Kursziel nicht erreichen, müssen wir am Kurstag kostenpflichtig zurückweisen.
Pünktlichkeit:
Wer zu spät zum Kurs erscheint, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Bei geringfügiger Verspätung (maximal 10 Minuten), obliegt der Entscheid über die Kursteilnahme dem Kursleiter.
Verhalten in Kursen:
Für einen reibungslosen Kursablauf wird vom TeilnehmerInnen ein kollegiales und kooperatives Verhalten erwartet. Wird der Kurs durch unangebrachtes und störendes Benehmen eines Teilnehmers behindert, steht es dem Kursleiter/in frei, diesen nach einer mündlichen Abmahnung vom Kurs auszuschliessen. Durch den Ausschluss entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Fristen zur Abmeldung von Kursen:
Bei Verhinderung können Sie sich schriftlich per E-Mail an info@fahrschule-blumer.ch bis 7 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge abmelden oder umbuchen. Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist werden 100% der Kurskosten verrechnet.
Bei einem Fernbleiben werden 100% der Kurskosten verrechnet
Sofern ein gebuchter Kurs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht wahrgenommen werden kann, ist eine unverzügliche Meldung nach Eintritt der Erkrankung / des Unfalles per E-Mail an info@fahrschule-blumer.ch erforderlich. Es muss innert 7 Tagen ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorgelegt werden, ansonsten werden 100% der Kurskosten verrechnet.
Ersatzperson an Kursen:
Kann ein verhinderter Teilnehmer, eine verhinderte Teilnehmerin eine Ersatzperson bis 48 Stunden vor Kursbeginn für den gleichen Kurs organisieren, so werden ihm keine Kurskosten verrechnet.
Speziell für den Nothelferkurs:
Falls ein Kursteil beim Nothelferkurs nicht absolviert wurde, muss dieser innert 3 Monaten nachgeholt werden. Danach muss sich der Teilnehmer zu einem neuen Kurs anmelden und diesen auch komplett besuchen.
Speziell für den VKU:
Es muss mit dem ersten Kursteil begonnen werden und es darf maximal ein Kursteil nachgeholt werden, die Anmeldung muss wieder online erfolgen und ein Unkostenbeitrag in Höhe von CHF 100.-ist zu entrichten.
Verpflegung an Kursen:
Es ist keinerlei Verpflegung im Kursgeld inbegriffen.
Versicherung bei Kursen:
Bei sämtlichen Kursen ist die Versicherung Sache der TeilnehmerInnen.
Kurskosten:
Das Kursgeld muss am ersten Kurstag vor Kursbeginn bezahlt werden. Es kann in Bar, mit TWINT oder Karte (ausser alte PostFinance Karte) bezahlt werden.
Kursabsage durch die Fahrschule Blumer:
Falls ein ausgeschriebener Kurs aus nicht vorhersehbaren Gründen abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendwelche Abgeltungen. Die schon bezahlten Kurskosten werden in diesem Fall auf Wunsch und ohne Abzug von Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.
Die Fahrschule BLUMER hält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs spätestens vier Tage vor dem geplanten Kursdatum zu annullieren, wenn dies aus zwingenden oder unvorhersehbaren Gründen notwendig sein sollte.
Gerichtsstand:
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden.
23.03.2023